Die Urteilsfähigkeit eines Menschen lässt sich nicht generell am Alter messen. Die Entwicklungspsychologie belegt ein differenziertes Denken und Urteilen ist schon vor dem 16. Lebensjahr möglich.
Das Stimmrecht ist für den Wählenden nicht verpflichtend. In allen Altersgruppen gibt es Menschen, die sich kaum bis gar nicht oder besonders für die Politik interessieren. Je früher jungen Menschen ein Mitspracherecht eingeräumt wird, desto früher setzen sie sich mit der Politik auseinander und entdecken, welche Auswirkungen Politik auf das eigene Leben hat.
Auch Wähler aus anderen Altersgruppen wählen häufig intuitiv, ohne sich vertieft informiert zu haben. Die U18-Wahl, eine Wahlsimulation vom Bayrischen Jugendring für Kinder und Jugendliche zeigt, dass Jugendliche die aufgrund ihres Alters noch nicht wählen dürfen ein ähnliches Wahlverhalten zeigen wie die wahlberechtigte Bevölkerung.
Viele Jugendliche engagieren sich verantwortungsbewusst in Vereinen und anderen Ehrenämtern. Häufig beginnen sie mit 16 Jahren eine Berufsausbildung oder jobben, um neben der schulischen Ausbildung Geld fürs Leben zu verdienen und übernehmen in ihrer beruflichen Tätigkeit Verantwortung.